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  • Mündliche Prüfung in "Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie" im Magister Theologiae einiger Landeskirchen

    Stand: 10/2023

    Allgemein

    • Die neue „Rahmenordnung für die Erste Theologische Prüfung/die Prüfung zum Magister Theologiae in Evangelischer Theologie“ vom 9. Oktober 2010 erklärt „Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie“ zum mündlichen Prüfungsfach im Examen (siehe [hier ...]). Den Landeskirchen steht es allerdings frei, diese Prüfung anstatt im Examen auch als „Zulassungsvoraussetzung“ zu verlangen. Einige Landeskirchen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
    • Die dadurch notwendige vorgezogene mündliche Prüfung in "Religionswissenschaft und Interkultureller Theolgie" wird von den Theologischen Fakultäten eigenverantwortlich abgenommen. Verbindliche Grundlage dafür ist die Richtlinie des ev.-theol. Fakultätentags [hier ....]
    • Die Prüfung wird allein entsprechend den untenstehenden Regelungen der Theologischen Fakultät Heidelberg abgenommen und diese Regelung entspricht den aktuellen Absprachen mit den Landeskirchen. Anderslautende Auskünfte von Prüfungsämtern von Landeskirchen, die nicht dem Sachstand entsprechen, kommen dennoch hin und wieder vor. Sollte ein solcher Fall unerwarteterweise auftauchen, suchen Sie bitte umgehend das Gespräch mit Prof. Michael Bergunder (E-Mail: Michael.Bergunder@wts.uni-heidelberg.de).

    Inhaltliche Anforderungen

    • Gegenstand der Prüfung ist ein Schwerpunktthema, das mit dem Prüfer persönlich abgesprochen wird. Der Prüfer ist Prof. Bergunder oder ggf.die Lehrstuhlvertrtetung. Die Studierenden kommen zur Themenabsprache bitte ausreichend frühzeitig in seine Sprechstunde.
    • Der Umfang des Schwerpunktthemas entspricht ungefähr dem Inhalt einer Überblicksvorlesung oder einem Hauptseminar. Es können dabei z. B. Inhalte der zweistündigen einfachen Vorlesung, die MTh-RW 2 verlangt, mit ca. 4-5 Texten aus dem ebenfalls für MTh-RW 2 zu besuchenden Hauptseminar oder auch mit anderen frei gewählten Texten verbunden werden. Oder es kann z. B. auch das gesamte Hauptseminar von MTh-RW 2 zugrundegelegt werden. Auch freigewählte Themen sind möglich.
    • Schwerpunktthemen sollten nicht zu speziell gewählt werden.
    • Es ist darauf zu achten, dass das Schwerpunktthema sowohl religionswissenschaftliche als auch interkulturell-theologische Aspekte berücksichtigt, wobei die Gewichtung sehr unterschiedlich ausfallen darf.
    • Das Schwerpunktthema soll mit mindestens einer grundsätzlichen theoretisch-methodischen Frage sowohl aus dem Bereich der Religionswissenschaft als auch aus dem Bereich der Interkulturellen Theologie verknüpft werden.

     Regelungen zur Durchführung an der Theologische Fakultät der Universität Heidelberg

    • Die Prüfung wird im Hauptstudium abgenommen. Vorausetzung ist der Abschluss des Aufbaumoduls Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie (MTh-RW 2).
    • Die Prüfung wird in der Regel in der letzten Semesterwoche abgenommen, aber frühestens in dem Semester, in dem die letzte Veranstaltung für das Aufbaumodul Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie (MTh-RW 2) besucht wird.
    • Die Anmeldung zur Prüfung muss bis vier Wochen vor Semesterende erfolgen. Sie erfolgt per Email bei Frau Nuran Tanriver (E-Mail: Nuran.Tanriver@wts.uni-heidelberg.de). Bitte nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular [hier ...].

     

    Rückfragen bitte an Prof. Michael Bergunder (E-Mail: Michael.Bergunder@wts.uni-heidelberg.de)